Wer in Deutschland über einen Personaldienstleister arbeitet oder als Unternehmen Zeitarbeitskräfte beschäftigt, stößt früher oder später auf den Begriff „AÜG“. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz regelt alle wichtigen rechtlichen Grundlagen rund um die Überlassung von Arbeitskräften. Doch was genau steht im AÜG – und warum ist es so wichtig? In diesem Beitrag erklären wir die wichtigsten Punkte verständlich und praxisnah.

Was ist das Arbeitnehmer­überlassungsgesetz (AÜG)?

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – kurz AÜG – ist ein deutsches Gesetz, das die Bedingungen regelt, unter denen ein Unternehmen (der Verleiher) Arbeitnehmer an ein anderes Unternehmen (den Entleiher) überlassen darf. Ziel ist es, faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen und Missbrauch in der Zeitarbeit zu verhindern.

Das AÜG legt fest, welche Pflichten Personaldienstleister erfüllen müssen, welche Rechte Zeitarbeitnehmer haben und unter welchen Voraussetzungen Unternehmen Mitarbeiter zeitweise einsetzen dürfen, ohne ein direktes Arbeitsverhältnis zu begründen.

Wie funktioniert Arbeitnehmer­überlassung?

Bei der Arbeitnehmerüberlassung besteht ein Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitnehmer und dem Personaldienstleister. Der Mitarbeiter wird dann für eine bestimmte Zeit an ein anderes Unternehmen überlassen, wo er tatsächlich arbeitet. Das bedeutet: Der Personaldienstleister bleibt der rechtliche Arbeitgeber, während der Entleiher den Arbeitseinsatz steuert.

Für den Arbeitnehmer bedeutet das: Er erhält seinen Lohn vom Personaldienstleister, profitiert aber gleichzeitig von abwechslungsreichen Einsätzen und der Möglichkeit, in verschiedenen Unternehmen Erfahrungen zu sammeln – oft mit der Option auf spätere Übernahme.

Wichtige Inhalte des AÜG im Überblick

Das Gesetz enthält zahlreiche Regelungen, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer schützen. Zu den wichtigsten Punkten gehören:

1. Erlaubnispflicht

Wer Arbeitnehmerüberlassung betreiben möchte, benötigt eine offizielle Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Damit wird sichergestellt, dass Personaldienstleister zuverlässig arbeiten und rechtliche Vorgaben einhalten. Unternehmen ohne diese Genehmigung dürfen keine Zeitarbeitskräfte verleihen.

2. Gleichbehandlung (Equal Pay & Equal Treatment)

Nach spätestens neun Monaten im selben Einsatzbetrieb haben Zeitarbeitnehmer Anspruch auf das gleiche Gehalt und vergleichbare Arbeitsbedingungen wie festangestellte Mitarbeiter – es sei denn, ein Tarifvertrag sieht eine andere Regelung vor. Dieses Prinzip nennt sich „Equal Pay“ bzw. „Equal Treatment“.

3. Höchst­überlassungsdauer

Ein Mitarbeiter darf grundsätzlich maximal 18 Monate in demselben Unternehmen eingesetzt werden. Danach muss er entweder übernommen oder an ein anderes Einsatzunternehmen vermittelt werden. Diese Regelung verhindert eine dauerhafte Nutzung von Zeitarbeit als Ersatz für Festanstellungen.

4. Schriftformerfordernis

Jede Überlassung muss schriftlich vereinbart werden. Dabei sind alle relevanten Informationen – wie Einsatzdauer, Aufgabenbereich und Vergütung – klar festzuhalten. Das schützt alle Beteiligten vor Missverständnissen.

5. Informationspflichten

Arbeitnehmer müssen über ihre Rechte informiert werden, insbesondere über Lohnansprüche, Arbeitszeiten, Sicherheitsvorschriften und Ansprechpartner. Auch Entleihunternehmen sind verpflichtet, die Zeitarbeitnehmer in ihren Betriebsablauf zu integrieren und fair zu behandeln.

Welche Vorteile hat die Arbeitnehmer­überlassung?

Die Arbeitnehmerüberlassung bietet sowohl Unternehmen als auch Beschäftigten zahlreiche Vorteile. Unternehmen gewinnen Flexibilität und können kurzfristig Personalengpässe überbrücken. Gleichzeitig ermöglicht sie eine unkomplizierte Möglichkeit, neue Mitarbeiter kennenzulernen, bevor sie eventuell übernommen werden.

Für Arbeitnehmer eröffnet die Arbeitnehmerüberlassung oft den Einstieg in renommierte Unternehmen, praktische Erfahrungen in unterschiedlichen Branchen und die Chance auf eine dauerhafte Anstellung. Zudem bleibt die Beschäftigung beim Personaldienstleister rechtlich sicher und sozialversicherungspflichtig.

Welche Pflichten haben Personaldienstleister?

Personaldienstleister unterliegen im Rahmen des AÜG strengen Auflagen. Sie müssen u. a.:

  • die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzen,
  • faire Arbeitsverträge schließen,
  • die gesetzlichen Melde- und Dokumentationspflichten erfüllen,
  • für pünktliche Entlohnung sorgen,
  • und den Arbeitsschutz gewährleisten.

Seriöse Anbieter wie Cavio Personalmanagement arbeiten transparent, rechtssicher und im Sinne beider Parteien – Arbeitnehmer und Unternehmen.

Was passiert bei Verstößen gegen das AÜG?

Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz können schwerwiegende Folgen haben – von Bußgeldern bis hin zum Entzug der Überlassungserlaubnis. Unternehmen riskieren, dass das Arbeitsverhältnis rechtlich dem Entleiher zugerechnet wird („Fiktion eines Arbeitsverhältnisses“). Daher ist es entscheidend, mit einem erfahrenen, lizenzierten Personaldienstleister zusammenzuarbeiten.

Fazit: AÜG schafft Sicherheit und Vertrauen

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sorgt für klare Strukturen und faire Bedingungen in der Zeitarbeit. Es schützt Arbeitnehmer vor Ausbeutung und gibt Unternehmen eine rechtssichere Grundlage für flexible Personalplanung. Wer sich an die Regeln hält und auf seriöse Partner setzt, profitiert von einer Win-win-Situation: motivierte Mitarbeiter auf der einen, flexible Ressourcen auf der anderen Seite.

Wenn Sie Fragen zum Thema Arbeitnehmerüberlassung haben oder erfahren möchten, wie Ihr Unternehmen rechtssicher von dieser Beschäftigungsform profitieren kann, stehen wir Ihnen bei Cavio Personalmanagement gerne beratend zur Seite – persönlich, transparent und zuverlässig.

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